Zentrale Fragen und die dazugehörigen Antworten zum Thema Integrierte Versorgung haben wir für Sie zusammengestellt.

Wer macht den Vorschlag für einen Vertrag zur Integrierten Versorgung? Die Krankenkasse oder die Ärzte? Wie sollte dieser aussehen?

Die Initiative zum Abschluss eines Vertrages zur Integrierten Versorgung kann von beiden Seiten ausgehen. Die Krankenkassen können Verträge zur Integrierten Versorgung quasi ausschreiben, wenn sie an dem Abschluss eines bestimmtes Vertrages ein besonderes Versorgungsinteresse haben. Der Vorschlag kann aber auch von einer Ärztegruppe oder von einem Krankenhaus ausgehen.

Wie lässt sich die Idee für eine Integrierte Versorgung umsetzen? Ab wann ist die Krankenkasse mit im Boot und kann sie an den Vorlaufkosten beteiligt werden?

Am Anfang steht ein klares Konzept. Man muss wissen, was der Versorgungsgegenstand sein soll. Es gilt, Schnittstellen zum stationären Bereich oder zu anderen Fachrichtungen zu definieren. Als nächsten Schritt muss man Partner mit ins Boot holen, denn ein einzelner Arzt ist für die Krankenkassen nicht interessant.

Erst wenn Konzept und Kooperation steht, dann kommen die Krankenkassen ins Spiel. Ihnen muss man deutlich machen, worin die Vorteile gegenüber der Regelversorgung liegen. Man sollte aber nicht ein fertiges Konzept an irgendeine Krankenkasse schicken, sondern vorher vorfühlen und einen Verhandlungstermin vereinbaren.

Kann ein Arzt an der Hausarztzentrierten Versorgung und der Integrierten Versorgung gleichzeitig teilnehmen?

Das kann er. Es sind unterschiedliche Verträge. Die Verträge werden ja auch immer mit einzelnen Kassen beschlossen. Es ist also möglich, dass er an einem Vertrag zur Integrierten Versorgung mit der Barmer Ersatzkasse teilnimmt und vielleicht an einem Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit der AOK.

Muss man eigentlich immer eine Komplettversorgung sicherstellen?

Nein. Das Wettbewerbsstärkungsgesetz legt in einer Soll-Vorschrift zwar fest, dass möglichst eine flächendeckende Versorgung, etwa in einem Landkreis, durch Verträge zur IV sichergestellt werden soll. Eine Komplettversorgung muss dies jedoch nicht sein. Die Versorgung kann sich auf ein Krankheitsbild, etwa Diabetes beschränken.

Gilt eine Versorgung für eine abgegrenzte Region, beispielsweise einen Ort, für alle dort lebenden Menschen oder nur für die Versicherten einer bestimmten Krankenkasse?

Integrierte Versorgung steht nur den Versicherten des Vertragspartners offen. Es handelt sich um selektive Verträge, mit denen sich die einzelnen Krankenkassen im Wettbewerb differenzieren sollen.

Was ist die Grundlage für die Leistungsberechnung in einem IV-Vertrag?

Sie können die Preise für die Leistungen in einer Integrierten Versorgung frei aushandeln. Sie sind weder an die Gebührenordnung noch an die Vorschriften des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gebunden. Dennoch ist es sinnvoll, anhand von Abrechnungsdaten aus der Vergangenheit darzulegen, wie sie zu ihren Preisen kommen.

Ist es sinnvoll, ein Beratungsunternehmen bei IV-Verträgen hinzuziehen?

Es ist in jedem Falle ratsam, sich professionellen Rat beim Abschluss eines IV-Vertrages einzuholen. Aber nicht zu früh. Das Konzept und die Kooperationsstrukturen sollten bereits stehen. Jede Stunde Beratung kostet Geld.

{include_content_item 58}