Neben das Kollektivvertragssystem tritt nun die integrierte Versorgung als eigenständiges Einzelvertragssystem. Auf der Kostenträgerseite können einzelne Krankenkassen, aber auch Zusammenschlüsse mehrerer beziehungsweise aller Krankenkassen Vertragspartner sein.
Zielstellung: Weiterbildungsangebote für Fachkräfte und Multiplikatoren bündeln bzw. entwickeln
Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 die rechtliche Grundlage für die integrierte Versorgung im SGB V geschaffen. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden 2004 die Bestimmungen noch einmal weiterentwickelt.
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