In einer Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses am 17. Dezember 2009 konnte sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem GKV-Spitzenverband auf eine quartalsbezogene Bereinigung der kollektivvertraglichen Vergütung bei Selektivverträgen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Vertragsärzten verständigen. Die zwölfseitigen Beschlüsse gelten für das Abrechnungsjahr 2010 und beziehen sich auf Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73 b SGB V), auf Verträge über besondere ambulante ärztliche Versorgung (§ 73 c SGB V) sowie auf Verträge zu integrierten Versorgungsformen (§ 140 a SGB V). Hier wurde die Ermittlung des zu bereinigenden Behandlungsbedarfs bei Beitritt eines Versicherten zu solchen Verträgen geregelt sowie die Bereinigung der regionalen, kassenübergreifenden, arztgruppenspezifischen und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen (RLV).
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Licht ist in dieser Jahreszeit Mangelware. Viele Tage sind trübe. Obwohl es seitdem 21.Dezember 2009 wieder jeden Tag etwas eher hell wird, fühlen sich viele Menschen müde, lustlos oder sogar depressiv.
Was ist aber eigentlich Licht? Physikalisch gesehen ist Licht der für uns Menschen sichtbare Teil der elektromagnetischen Wellenstrahlung und liegt in einem Wellenlängenbereich zwischen 380 und 780nm. Im erweiterten Sinne zählen aber auch Infrarot- und UV-Strahlung dazu.
„Betrug die Zahl der bekanntgeworden Mobbingopfer im Jahr 2000 noch 0,8 Millionen so stieg sie bis 2007 auf 1,5 Millionen, also fast das Doppelte. Dies ist eine enorme Steigerung! Gerichtsverfahren (Zivilverfahren) legten im selben Zeitraum um 30 % zu. …
Insgesamt scheint sich ein unheilvoller Trend fort zu setzen. Je enger es auf dem Arbeitsmarkt wird, desto stärker wird mit unlauteren Methoden gemobbt.“*
Zentrale Fragen und die dazugehörigen Antworten zum Thema Integrierte Versorgung haben wir für Sie zusammengestellt.
Wer macht den Vorschlag für einen Vertrag zur Integrierten Versorgung? Die Krankenkasse oder die Ärzte? Wie sollte dieser aussehen?
Die Initiative zum Abschluss eines Vertrages zur Integrierten Versorgung kann von beiden Seiten ausgehen. Die Krankenkassen können Verträge zur Integrierten Versorgung quasi ausschreiben, wenn sie an dem Abschluss eines bestimmtes Vertrages ein besonderes Versorgungsinteresse haben. Der Vorschlag kann aber auch von einer Ärztegruppe oder von einem Krankenhaus ausgehen.
Weiterlesen … Fragen und Antworten zu Integrierten Versorgungsformen
Neben das Kollektivvertragssystem tritt nun die integrierte Versorgung als eigenständiges Einzelvertragssystem. Auf der Kostenträgerseite können einzelne Krankenkassen, aber auch Zusammenschlüsse mehrerer beziehungsweise aller Krankenkassen Vertragspartner sein.
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Zielstellung: Weiterbildungsangebote für Fachkräfte und Multiplikatoren bündeln bzw. entwickeln
Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 die rechtliche Grundlage für die integrierte Versorgung im SGB V geschaffen. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden 2004 die Bestimmungen noch einmal weiterentwickelt.
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